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04.01.2010, 13:22 Uhr | Übersicht | Drucken
Landesregierung weist auf wichtigste Neuerungen in Hessen ab 2010 hin
Hessen trägt steuerliche Entlastungen mit, stellt neue Lehrer und Polizisten ein, stärkt die Autonomie der Hochschulen und investiert in Straßen, Schulen und Universitäten


Nach einem schwierigen Jahr 2009 hat sich Hessen mit einer Reihe von Projekten, Initiativen und Gesetzesänderungen auf einen neuen Aufschwung für 2010 vorbereitet. Dazu beitragen soll auch der Landeshaushalt mit Rekord-Investitionsausgaben von 2,4 Mrd. Euro.


„Mit einer antizyklischen Wirtschafts- und Finanzpolitik will die Hessische Landesregierung ihren Teil dazu beitragen, dass die Konjunktur wieder auf einen Wachstumspfad zurückkehrt“, erklärte Regierungssprecher Dirk Metz. So sehe der Landeshaushalt Rekord-Investitionsausgaben von 2,4 Mrd. Euro vor. Der Bauhaushalt werde nach einem Rekord-Niveau 2009 von 460 Mio. Euro noch einmal um 5,4 % steigen. Gleichzeitig sei es Finanzminister Karlheinz Weimar gelungen, den Anstieg der konsumtiven Ausgaben auf 0,2 % zu begrenzen. „In einem außerordentlichen Kraftakt und in fairer Zusammenarbeit mit allen Ressorts haben wir einen Landeshaushalt verabschiedet, der von einer soliden Balance von Sparen und Investieren geprägt ist.“ Damit trage Hessen einen entscheidenden Anteil daran, dass es in Deutschland wieder aufwärts gehe. Das zeige sich bereits an den außerordentlichen Anstrengungen, die Hessen mit seinem Sonderinvestitionsprogramm von 1,7 Mrd. Euro für Schulen und Hochschulen geleistet habe. Gerade auf dem hessischen Bausektor habe dies bereits in erfreulichem Maße seine Wirkung entfaltet.

Für ganz Deutschland zentral sei darüber hinaus das kurz vor Weihnachten mit den Stimmen der Hessischen Landesregierung im Bundesrat auf den Weg gebrachte Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das vor allem für Familien mit Kindern und Unternehmen erhebliche Entlastungen bringen wird, die sowohl den privaten Konsum als auch die Investitionsbereitschaft der Unternehmen befördern werden. „Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz setzt wichtige Signale für Wachstum und Beschäftigung“, sagte Regierungssprecher Metz. So werde das Kindergeld um je 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro. Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages erhöht sich zudem der Betrag nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von 0 bis 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 Euro auf 180 Euro.
Bei Firmenübergaben wird es Entlastungen für die Erben geben, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Krisenentschärfend sollen auch die Gesetzesänderungen bei Zinsschranken, bei der Verlustverrechnung und der Grunderwerbsteuer geben. Der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungsdienstleistungen wird von 19 auf 7 % gesenkt.

Zum 1. Januar 2010 tritt außerdem die zweite Stufe der im Rahmen des Konjunkturpaketes II noch von der Großen Koalition beschlossenen Senkung des Einkommensteuertarifs in Kraft. Der Grundfreibetrag (bislang 7.834 Euro) steigt um 170 Euro auf 8.004 Euro. Alle übrigen Einkommensgrenzen, welche die Eckwerte für den progressiven Tarifverlauf bilden, steigen um 330 Euro. Die Steuerzahler werden hierdurch um 2,4 Milliarden Euro entlastet. Und auch in der Sozialversicherung gibt Entlastungen für die Bürger. So wird es nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 Änderungen hinsichtlich der Absetzbarkeit von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung geben. Hiernach sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar, insofern sie zur Absicherung des Existenzminimums, d. h. für eine Basisversorgung erforderlich sind. Da das sozialhilferechtliche Leistungsniveau grundsätzlich dem der gesetzlichen Kranken¬versicherung entspricht, werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt, soweit sie Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Das Entlastungsvolumen beträgt 9,5 Milliarden Euro. Daneben werden der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsaufwendungen an bedürftige Personen bzw. die Einkommensgrenze für die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder bei Kindergeld und Kinderfreibetrag von bislang 7.680 Euro auf 8.004 Euro erhöht.

Neben den steuerlichen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger setzt Hessen aber auch für 2010 den Weg seiner politischen Schwerpunktsetzung fort. So habe die Landesregierung für das kommende Jahr 650 neue Lehrerstellen vorgesehen und plant 550 neue Polizeianwärter einzustellen. „Hessen als Land mit den besten Bildungschancen und mit dem größten Maß an öffentlicher Sicherheit für ein Leben in Freiheit zu etablieren, sind und bleiben neben der Überwindung der Wirtschaftskrise die Hauptziele unserer Politik“, so der Regierungssprecher. Neben der Einstellung von Polizisten gehört dazu auch die Modernisierung des Hessischen Polizeigesetzes, das den Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten gibt, um die Verbrechensbekämpfung dem neuesten Stand insbesondere in der Kommunikationstechnologie anzupassen.

Hier die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

Hessen erhält modernes Polizeirecht
Mit der Änderung des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) werden die Befugnisse der Polizei im Kampf gegen Straftäter weiter gestärkt. Zu den wichtigsten Änderungen im HSOG gehört die rechtliche Grundlage für die so genannte Quellen–Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Damit kann vor allem auch die zunehmende Telefonie über das Internet überwacht werden. Die Möglichkeiten Wohnungen zu betreten, um beispielsweise technische Mittel einzubringen, werden darüber hinaus erweitert und der Einsatz der Kennzeichenlesegeräte so gestaltet, dass er den Vorgaben des Bundesverfassungs-gerichts entsprechend für die Polizei praktikabel ist und die Gefahr, dass Bewegungsprofile erstellt werden, konsequent ausgeschlossen wird.

Außerdem wurde das Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) geändert. Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen werden die Feuerwehren unterstützt, dazu gehört ein klares Zeichen gegen die Auflösung von Ortsteilfeuerwehren. Außerdem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Ehrenamtliche bis zum 65. Lebensjahr in den Feuerwehren aktiv mitwirken können. Durch die Gesetzesänderung werden die Helfer des Katastrophenschutzes im Hinblick auf Dienstunfälle den Feuerwehrangehörigen gleichgestellt.

Neues Tarifrecht für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes
Das Land Hessen hat mit den Gewerkschaften ein neues hessenspezifisches Tarifrecht vereinbart. Damit wird es möglich, mit flexiblen Arbeitszeiten auf spezielle Erfordernisse zu reagieren. Es wird eine leistungsorientierte Vergütung erfolgen und eine Kinderkomponente eingeführt, die finanzielle Vorteile für Familien bringt. Die rund 50.000 Arbeiter und Angestellten des Landes erhalten einen Tarifvertrag Hessen, der zeigt, dass sich die Loslösung von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowohl für die Beschäftigten als auch für die Landesregierung gelohnt hat. Der Tarifvertrag Hessen tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Teilhabe und Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt
In diesem Monat hat der Hessische Landtag auch das Hessische Gesetz für Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz) beschlossen, das zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Gegenüber dem bisherigen Gesetz sind damit die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt worden. So verweist das neue Gesetz auf das persönliche Budget und die Eingliederungshilfe durch personenzentrierte Leistungen. Unterstützung und Hilfe sind jetzt konsequent am einzelnen Menschen orientiert. Außerdem wird im neuen Gesetz die Rolle der Interessenvertretungen gestärkt. Darüber hinaus ist eine größere Transparenz bei der Umsetzung der Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene geschaffen worden. Die Kommunen sollen künftig Pläne erstellen, wie sie die Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Im Bereich des Arbeitsschutzes wird es im Jahr 2010 eine stärkere Kontrolle im Güterverkehr geben. Nach einer Richtlinie der Europäischen Union (2006/22/EG) müssen regelmäßige Straßen- und Betriebskon¬trollen durchgeführt werden. Diese Kontrollen sollen alljährlich einen repräsentativen Querschnitt des Fahrpersonals, der Fahrer, der Unternehmen und der Fahrzeuge erfassen. Zum Jahr 2010 wird die Kontrollquote erhöht.

Hessen erhöht Leistungsfähigkeit der Hochschulen
Die Landesregierung setzt ihren Weg zur weiteren Erhöhung der Leistungsfähigkeit der hessischen Hochschulen konsequent fort. Zum 1. Januar 2010 tritt das novellierte Hessische Hochschulgesetz in Kraft. Damit wird die Autonomie der staatlichen Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen weiter gestärkt, die Hochschulen und deren Möglichkeiten zur Profil-bildung weiter verbessert. Das bedeutet, dass die Hochschulen eine Selbstständigkeit erlangen und ihre Gestaltungsbefugnisse erweitert werden. So wird der staatliche Einfluss auf das notwendige Minimum reduziert. Zu den Neuerungen gehört, dass das Berufungsrecht auf die Hochschulen übertragen und die Beteiligung der Hochschulen an Gesellschaften nach dem Vorbild der Technischen Universität Darmstadt (TUD) erleichtert wird. Finanzmittel für die bauliche Instandhaltung werden in die Eigenverantwortung der Hochschulen gelegt. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Übertragung von weiteren Bauaufgaben an die Hochschulen eröffnet. Entscheidungsstrukturen werden gestrafft, so wird der Hochschulrat künftig bei der Wahl des Präsidiums mitwirken und seine Zustimmung zur Struktur- und Entwicklungsplanung erteilen.

Das TUD-Gesetz bleibt – seinem Modellcharakter über die Grenzen Hessens hinaus entsprechend – als eigenständiges Gesetz neben dem Hochschulgesetz erhalten. Zur weiteren Stärkung ihrer Autonomie wird der TU Darmstadt die Dienstherrenfähigkeit übertragen. Übernommen werden auch einige der für die Stiftungsuniversität Frankfurt am Main geltenden Autonomieregelungen: So werden Zuständigkeiten bei der Festsetzung der Studienkapazitäten auf die TUD übertragen und Möglichkeiten zur Regelung des Berufungsverfahrens in Abweichung von den Vorschriften des Hochschulgesetzes eröffnet.

Im Übrigen wird die wirtschaftliche Filmförderung des Landes Hessen, HessenInvestFilm, ab 2010 für weitere vier Jahre fortgeführt: So stehen bis 2013 wiederum 20 Millionen Euro für die wirtschaftliche Filmförderung zur Verfügung. Das ist in diesen Zeiten keine Selbstverständlichkeit. HessenInvestFilm vergibt als regionale Filmförderung bedingt rückzahlbare Darlehen an Produktions¬unternehmen für kommerziell und kulturell Erfolg versprechende Filmprojekte, die einen künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Unterstützt wird die Produktion von deutschen und internationalen Kinospielfilmen, Fernseh-, Dokumentar- und Animationsfilmen. So sind in den vergangenen Jahren insgesamt 41 Vorhaben gefördert worden, darunter der Oscar-prämierte Film „Die Fälscher“ von Stefan Ruzowitzky, Margarethe von Trottas „Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen“ und die Film-Biographien „Albert Schweitzer“ sowie „Max Schmeling“ mit Boxlegende Henry Maske in der Titelrolle.


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